Europa: Ja, aber!

Jul 4th, 2009 | By Stephan Schilling | Category: Politik

Die Bilder der Europawahl sind noch nicht aus den Köpfen, da geht es gleich weiter mit Europa. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die Zukunft der EU mitentschieden. Die Antwort ist klar und deutlich: „Europa ja, aber…“.

Der Saal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist brechend voll. Bundesaußenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier ist höchst persönlich gekommen. Im Foyer haben diverse Fernsehteams Stellung bezogen um ihre Zuschauer schnell über den Spruch des höchsten deutschen Gerichts informieren zu können. Der Sender Phoenix hat – wie schon so oft zu Urteilverkündungen – gar ein eigenes Studio aufgebaut.

Und das alles für die Europäische Union. So schlecht kann es um das Interesse also nicht stehen. Konkret geht es heute um den sogenannten Lissabon-Vertrag. Die zukünftigen Regeln für die Europäischen Einrichtungen und vor allem die Grundlage für neue Entscheidungsprozesse in der EU der 27 Staaten. Gegen eben diesen Vertrag hatten verschiedenste Personen und Parteien geklagt. So der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Er sieht die Mitentscheidungsrechte von Bundestag und Bundesrat extrem gefährdet. „Die Linke“ hat dann gleich das gesamte Werk in Frage gestellt. Daneben gab es noch eine Vielzahl weiterer Verfassungsbeschwerden.

Wenige Minuten nach 10 Uhr betritt dann der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Saal. Gespanntes Schweigen. Im Vorfeld ist viel spekuliert worden. Was würden die Richter wohl sagen. Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts und Vorsitzende des Senats, Voßkuhle, eröffnet die Sitzung. Alleine für die Verlesung der Beschwerdeführer und die Feststellung der Anwesenheit braucht er fast 15 Minuten. Dann ist es soweit, der Senat erhebt sich zur Urteilsverkündung.

„Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen“, so Verfassungsrichter Voßkuhle zum Schluss des Urteils. Der Lissabon-Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Doch was Voßkuhle zuvor sagt, ist durchaus eine kleine Sensation. Deutschland dürfe bis zur Änderung und Ausweitung der Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat den Vertrag nicht endgültig absegnen. Eine schallende Ohrfeige für die Abgeordneten im Bundestag. Indirekt wirft das Verfassungsgericht Ihnen vor, sich selbst entmachtet zu haben – ein Zustand der so nicht bleiben dürfe. Nachsitzen in der Sommerpause.

Diese Entscheidung ist, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, eine wahre Chance für die Europäische Union. Die deutschen Politiker sind jetzt gezwungen sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Und das in Mitten des Bundestagswahlkampfs. Was genau sie ändern müssen, hat ihnen das Bundesverfassungsgericht sehr detailliert in einer über 2-stündigen Urteilsbegründung ins Hausaufgabenbuch geschrieben.

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